Dr. Günter Medweschek

Klage gegen My First Plant eingebracht

Klage My First Plant eingebracht

Zahlreiche Anleger bei My First Plant zittern um ihr investiertes Geld. Sie müssen damit rechnen, dass sie nicht nur den bereits zugesicherten Gewinn verlieren, sondern ihr ganzes investiertes Kapital. Was sollen sie jetzt tun, damit sich der Schaden in Grenzen hält?

Wir haben eine erste Klage gegen die Firma My First Plant eingebracht. – Noch ist nicht klar, ob My First Plant noch über Vermögen verfügt. Das wird sich aber hoffentlich schon bald im Zuge der Exekutionsführung herausstellen, weil My First Plant zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt keinen Einspruch erhoben hat. Die Frist hierfür läuft demnächst aus. Weitere Klagen sind genauso wie ein Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren geplant. Selbstverständlich gilt es aber auch jetzt Ruhe und einen kühlen Kopf zu bewahren, damit Sie nicht zusätzlich zu Ihrem Schaden auch noch eine Menge Geld zu bezahlen haben. Deshalb ist es auch so wichtig bereits zu Beginn, faktisch vorab, die Frage der Rechtschutzdeckung abzuklären.

 

Klage eingebracht und wie geht es jetzt gegen My First Plant weiter?

Wenn dann dar Urteil vorliegt können wir mit dem Exekutionsverfahren beginnen. Da stellt sich dann heraus ob die Forderung einbringlich ist oder nicht.

Jetzt geht es darum sich nicht von den Gerüchten und Spekulationen irritieren zu lassen, sondern weitere Informationen zu sammeln und zu verifizieren.

Es wird auch überprüft werden inwieweit die Forderungen in dem Strafverfahren verfolgt werden können. Das erfolgt in Österreich mittels einer sogenannten Privatbeteiligung in dem Strafverfahren. Eine solche Beteiligung hat zahlreiche Vorteile. Einer davon ist der, dass man zu Informationen gelangt, die einem in einem reinen Zivilverfahren verschlossen sind.

Im Strafverfahren ist nämlich die Staatsanwaltschaft die „anklagende Partei“ und dieser Apparat kann alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, Hausdurchsuchungen anordnen, Zeugen ausforschen und einvernehmen usw. Wir können also mit zahlreichen Informationen rechnen sobald wir uns im Strafverfahren angeschlossen haben.

Eine zweigleisige Strategie ist jetzt jedenfalls zu empfehlen, da doch noch nicht klar ist, ob eventuell My First Plant doch noch fähig ist die Forderungen zu begleichen. Andererseits können die Zahlungsflüsse und eine allfällige Verschiebung des Vermögens, wenn überhaupt, dann sicher nur im Strafverfahren und nicht in einem Zivilverfahren, nachverfolgt werden. Achten Sie jedenfalls darauf, dass Sie aktiv bleiben und Ihre Forderungen aktiv nachverfolgen.

 

Wie hätte man im Vorfeld eine Klage gegen My First Plant verhindern können?

Sicherlich, im nachhinein sind wir alle immer klüger. Zu verlockend sind oft die Versprechen und Beteuerungen, dass mit dem Investment kein Risiko verbunden ist und die meistens hohen Renditen derartiger Investments logisch erklärt werden. Im Fall My First Plant erfolgten bereits im Vorfeld Warnungen vor allem von Deutschland ausgehend. In Klagenfurt wurde das Unternehmen in einem schönen Geschäft geführt an dem jetzt das Schild „GESCHLOSSEN“ hängt.

Das hat natürlich den Eindruck vermittelt, dass es sich hier um reelle und seriöse Investments handelt. Es wurde sogar angeboten die Hanfplantage zu besichtigen. – Letztendlich hätte man sich aber auch über das Internet informieren können. Die Stiftung Warentest z.B. hat bereits 2022 vor einem derartigen Investment gewarnt. Je rosiger das Angebot erscheint und je höher die Rendite, desto vorsichtiger sollte man agieren.

 

Gibt es für eine Klage gegen My First Plant eine Rechtschutzdeckung?

Es gibt zahlreiche unterschiedliche Rechtschutzversicherungen und daher kann diese Frage nicht global beantwortet werden. Es ist jedenfalls im Einzelfall abzuklären ob auch Ihre Rechtschutzversicherung die gesamten Kosten eines Verfahrens gegen My First Plant und auch noch die Kosten einer Privatbeteiligung im Strafverahren gegen die Beteiligten, übernimmt. Wir klären das gerne für Sie unentgeltlich ab und Sie sind dann völlig sicher und können sich einfach entspannt zurücklehnen.

Sehr oft sind derartige Verfahren auch von der Rechtschutzversicherung mitumfasst. Damit kann dann ohne Kostenrisiko anwaltlich eingeschritten werden, weil das ohnedies vorher schon geklärt wurde.

Gerne informiere ich Sie über die einzelnen Möglichkeiten und überprüfe für Sie auch, ob Sie eine Rechtschutzdeckung in diesen Verfahren bekommen. Das alles ohne Kostenrisiko für Sie.

Am besten Sie melden sich per Email office@medweschek.at oder telefonisch und wir kontaktieren und informieren Sie.