Dr. Günter Medweschek

Mietrecht

Eine Materie mit höchster Brisanz, das ist das Mietrecht. Wenn Vermieterinteressen mit denen des Mieters kollidieren, dann bleibt wahrlich kein Auge trocken. Hinter der Rechtsmaterie stecken oft menschliche Tragödien und größte Emotionen. Ob ein Mieter „seine“ Wohnung räumen muss, oder ob ein/e Vermieter/in den/die unliebsame/n Mieter/in endlich hinausbekommt, ob eine Anlegerwohnung höchste Renditen bringt, oder nach ein paar Monaten verwüstet ist, das entfacht vielfach die Glut vor Gericht. Dabei würde es auch anders gehen.

Rechtsanwalt für Mietrecht

Als ich mich vor ca. 22 Jahren selbständig gemacht habe, war ich darum bemüht, meiner Kanzlei ein eigenes „Profil“ zu geben. Aus meiner bisherigen Erfahrung im Zuge der Ausbildung, ging ich davon aus, dass das Mietrecht eine besonders interessante Rechtsmaterie darstellt. Einerseits weigerten sich unzählige Kollegen beharrlich, sich in diese Materie vertieft einzuarbeiten, andererseits gab es nur wenige Spezialisten und überdies erschien mir das Mietrechtsgesetz als ein Gesetz mit eher wenig Neuerungen.

Schon nach ca. ein bis zwei Jahren ruhigen Arbeitens im mietrechtlichen Bereich, ging es aber von einer Novelle zur anderen, mit zahlreichen teils gravierenden Änderungen, teilweise wurden die Änderungen derart schnell vorgenommen, dass eine ständige Unsicherheit bestand, ob die gerade angewendete Regelung auch tatsächlich in dieser Form noch geltendes Recht ist. Diese unzähligen Abänderungen, die einfach immer wieder durchklingen liessen, dass es sich beim Mietrecht um eine politische Materie handelt, erschwerten mir die Freude an diesem Rechtsbereich erheblich. Andererseits entwickelte sich eine große Freude, die Gegner mit Spezialitäten des Mietrechts, mit Sonderbestimmungen über die Betriebskostenabrechnung, mit Rechtsinstituten, wie „gespaltenen Mietverhältnissen“, oder einfach mit Spezialitäten aus der Betriebskostenabrechnung aufs juristische Glatteis zu führen. Hinzukam, dass der zwischenzeitlich pensionierte Mietenrichter des Bezirksgerichtes Klagenfurt mit seinem Erfahrungsschatz nicht geizte.

Mietrecht in der Praxis

In der Praxis bedeutet auch das Arbeiten im mietrechtlichen Bereich, dass sowohl streitige Verfahren, als auch außerstreitige Verfahren geführt werden, dass es zumeist darum geht, dass man säumige Mieter einmahnt, Mietzins- und Räumungsklagen verfasst, Vermietern dabei behilflich ist, irgendwelche Mieter, welche sich „grob ungebührlich benehmen“ loszuwerden, oder zu verhindern, dass irgendwelche Mieter einen erheblich nachteiligen Gebrauch vom Mietobjekt machen. Sehr oft wird aber auch ein Mieter von mir vertreten, welcher einem „geldgierigen“ Vermieter gegenübersteht, welcher ihm mehr oder weniger ohne Grund die Kaution nicht zurück ausfolgen möchte, welcher nach Auflösung des Mietvertrages ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche stellt, etc.. Das Verfassen von Mietverträgen gehört aber genauso zum Alltag, wie das Bemühen, einvernehmliche Regelungen herbeizuführen und eventuell sehr riskante und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen, Mietzinsabrechnungen, die Überprüfung von Mietverträgen, Hausordnungen usw., runden diesen Bereich ab.

Jedenfalls ist es aber eine Materie von ganz erheblicher und weitreichender Bedeutung für jeden Betroffenen, für jede Betroffene.