Dr. Günter Medweschek

My First Plant 3 Neuigkeiten – Zahlungsbefehl erwirkt

Klage My First Plant eingebracht

My First Plant

3 Neuigkeiten – Zahlungsbefehl erwirkt, zur Sicherheit Gruppe Geschädigter gebildet,  Verflechtungen zu EXW-Wallet Hausdurchsuchungen erfolgt

 

Ermittlungen laufen

Wöchentlich erscheinen neue Informationen über den Skandal des Anlegerunternehmens My First Plant. Die Ermittlungen laufen auf vollen Touren und laut einem Bericht der Kleinen Zeitung vom 03.08.2023 soll der Geschäftsführer des Unternehmens festgenommen worden sein und soll es mehrere Hausdurchsuchungen gegeben haben. Interessant wird natürlich die Auswertung der erlangten Unterlagen.

 

Verflechtungen zwischen My First Plant und EXW-Wallet

In dem Skandal um My First Plant tut sich einiges. Laut dem Zeitungsbericht der Kleinen Zeitung vom 3.8.2023 wurde der Geschäftsführer des Unternehmens festgenommen. Zwischen EXW- Wallet und My First Plant gibt es persönliche Verflechtungen. Durch derartige Verflechtungen wird die Situation natürlich noch unübersichtlicher.

 

Wir haben einen Zahlungsbefehl erwirkt

Unabhängig von dem gesamten Strafverfahren haben wir einen Zahlungsbefehl gegen My First Plant erwirkt. Dieser Zahlungsbefehl ist deshalb bemerkenswert, da mit diesem das Unternehmen dazu verpflichtet wird den zur Auszahlung zugesicherten Betrag auch tatsächlich zu bezahlen. Interessant ist, dass seitens des Unternehmens keine Bestreitung erfolgte und daher der Zahlungsbefehl ohne Probleme im Rekordtempo erwirkt werden konnte, was natürlich wiederum unterschiedlich interpretiert werden kann. Zu befürchten ist aber dennoch, dass die Forderungen uneinbringlich sind. Es ist einfach nicht ersichtlich über welches Vermögen die Gesellschaft verfügt. Wichtig war es jedenfalls einen derartigen Schritt zu machen und einen formell gültigen Titel gegen das Unternehmen zu erwirken.

 

Vorteile einer Privatbeteiligung von mehreren Personen im Strafverfahren

Selbstverständlich geht es in einem Strafverfahren in erster Linie darum, ob die Täter nunmehr verurteilt und bestraft werden. Das ist für die Geschädigten aber bei weitem nicht der wichtigste Aspekt eines Strafverfahrens. Jeder Geschädigte kann sich in einem Strafverfahren anschließen und erhält dadurch Zugang zu dem Gerichtsakt und damit zu wertvollen Informationen. Wenn er einen Schaden erlitten hat, kann er sich auch als Privatbeteiligter in dem Verfahren anschließen und ein gerichtliches Urteil darüber erwirken ob der Täter den Schaden zu ersetzen hat oder nicht.

Durch ein Strafverfahren besteht überdies die Chance, dass die einzelnen Geldflüsse aufgedeckt werden und die Opfer letztendlich doch nicht leer ausgehen. Deshalb empfehlen wir eine Privatbeteiligung in dem Strafverfahren. Desto mehr Personen von uns vertreten werden, desto größer ist der positive Effekt den wir dadurch für Sie erreichen können.

Der Zusammenschluss in einer Gruppe hat mehrere Vorteile. Einer davon ist, dass bereits mit sehr geringem Aufwand sehr viel erreicht werden kann. Wenn mehrere Personen von einer Anwaltskanzlei vertreten werden, ist es möglich sich vertieft in die Materie einzuarbeiten. Auch die Informationen der einzelnen Klienten werden faktisch anonymisiert zusammengetragen. Auch der Kostenvorteil ist sehr bemerkenswert. Für ein und dieselbe Leistung ist nur ein Bruchteil der gesetzlich vorgesehen tariflichen Kosten zu bezahlen. Der Einzelne wird völlig unabhängig von den anderen Gruppenmitgliedern vertreten und es besteht ein Vollmachtsverhältnis zwischen uns und dem Mandanten, sodass dieser bestmöglich vertreten wird.

Am besten Sie kontaktieren uns per Email: office@medweschek.at